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Jagd Bezirk Gmünd
Informationswebsite des Jagdvereins Gmünd

Richtiges Verhalten bei Wildunfall

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Wie verhält man sich richtig, wenn es zu einem Zusammenstoß mit einem Wildtier kommt?

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Wildunfälle müssen gemeldet werden - Tiere auf keinen Fall mitnehmen!

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Bei einem Wildunfall gilt:

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  1. Stehen bleiben, Warnblinkanlage einschalten

  2. Warnweste anlegen und Unfallstelle absichern (z.B. Pannendreieck)

  3. ev. verletzte Personen versorgen

  4. Polizei und/oder örtliche Jägerschaft verständigen

  5. Ort des Zusammenstoß markieren, wenn das Stück Wild flüchtet, bekannt geben wohin

  6. wenn vorhanden: Schadenmeldung an Kaskoversicherung (Polizeimeldung notwendig!)

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Sollte die Polizei nicht unmittelbar nach dem Unfall verständig werden, so kann dies eine Anzeige wegen Fahrerflucht nach sich ziehen – hierfür reicht laut Judikatur schon eine geringfügige Verzögerung

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Verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren, wer Wild mitnimmt macht sich wegen Wilddiebstahls strafbar. 

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Interessant ist auch, dass man wegen eines Wildtieres nicht unbedingt eine Vollbremsung einleiten darf, vor allem dann, wenn jemand hinter Ihnen fährt.

Hier kommt es auf die Größe des Wildes drauf an. Läuft Ihnen ein Reh, Rotwild oder Wildschwein vor den Wagen rechtfertigt dies eine Vollbremsung. Handelt es sich hingegen aber um Kleinwild - z.B. Hase, Ente und co. - ist die Gefahr für den Nachfolgeverkehr größer als bei einem Zusammenstoß mit dem Wild. Hier muss man laut Rechtsprechung bei einem Auffahrunfall einen Teil des Schadens selbst übernehmen. Und zwar auch dann, wenn der nachfolgende Fahrer zu wenig Abstand gehalten hat.

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Handelt es sich bei dem Tier auf der Straße um kein Wildtier, sondern um ein Haustier, wie z.B. ein entlaufenes Pferd, Rinder, Hund oder Katze ist der Besitzer des Tieres für den Schaden verantwortlich.

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Quellen: oamtc.at und land-oberoesterreich.gv.at

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